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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeines
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Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäfte aus Liefe-
rungen und Dienstleistungen, Erklärungen sowie sonstigen rechtsverbindlichen
Vereinbarungen zwischen der Pfeiffer Elektromotoren GmbH, in weiterer Folge
Auftragnehmer (AN) genannt, und deren Geschäftspartner gelten ausschließlich
diese Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB der Geschäftspartner des AN bzw.
Verweise auf diese gelten auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt des AN nicht.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Geschäftspartner des AN werden vom AN nicht anerkannt. Die
Kunden bzw. Vertragspartner des AN verzichten hiermit ausdrücklich auf die
Geltendmachung allfälliger eigener Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit. Zum gültigen
Zustandekommen von mündlichen Erklärungen, welcher Art auch immer, ist
unabdingbar die schriftliche Bestätigung seitens des AN notwendig. Schweigen
oder sonstiges Untätigbleiben des AN kann kein wie auch immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustimmung, beigemessen werden. So-
fern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder
werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht
berührt (salvatorische Klausel). Alle angeführten Preise – sowie mündliche Preisauskünfte verstehen sich exklusive 20% MWST ab Werk Wien.
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Vertragsabschluss
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Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag,
in dem alle vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote des AN verstehen sich als unverbindlich und freibleibend. Der
AN behält sich die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben in
technischer und kaufmännischer Hinsicht vor. Die Aufträge der Vertragspartner
gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des AN als angenommen.
Der AN ist berechtigt eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen und
den Zahlungseingang dieser zur Bedingung der Vertragserfüllung zu machen.
Für etwaige Genehmigungen oder Bewilligungen privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Natur, die zum Betrieb bzw. der Nutzung der vom AN erbrachten
Leistungen und Produkte notwendig sind, ist der Geschäftspartner und Kunde
des AN alleine verantwortlich, der auch alle Kosten dafür alleine zu tragen hat.
Die vom AN angebotenen Preise verstehen sich in Euro exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise des AN gelten ab Werk bzw. Lager des Verkäufers (EXW) ohne
Verpackung jedoch inkl. Verladung (bis 2 t) auf einen LKW. Sofern die Lieferung
mit Zustellung vereinbart wird, so wird die Zustellung mit eventueller Be- und
Entladung sowie eine allenfalls von den Vertragspartnern des AN gewünschte
Transportversicherung gesondert verrechnet. Der AN behält sich Preisänderungen, sowie Irrtümer in technischer und kaufmännischer Hinsicht bei der Preisgestaltung vor.
Bei einer vom Gesamtangebot des AN abweichenden Bestellung
behält sich der AN entsprechende Preisänderungen vor.
Den in den Vertragsangeboten angeführten Preisen des AN liegen die zum
Zeitpunkt der Anboterstellung gültigen Lohn- und Materialkosten zugrunde.
Der AN behält sich ausdrücklich nach der angegebenen Preisbindung Preiskorrekturen bei gestiegenen Lohn-, Material sowie sonstigen Kosten und den
Zwischenverkauf der angebotenen Ware vor. Der AN weist ausdrücklich darauf
hin, dass Rohstoffpreisschwankungen insbesondere von Kupfer, Alu und Elektroblechen zwischen dem Zeitpunkt der Anbotslegung durch den AN und der
Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Form von Materialzuschlägen verrechnet werden.
Bei Montagearbeiten nach Aufwand vor Ort verstehen sich die angegebenen
Preise in Euro exklusive 20% Mehrwertsteuer unter Zugrundelegung der aktuellen Montagesätze des AN. Als Verrechnungsbasis gelten die unterfertigten
Lieferscheine. Bei vereinbarten Pauschalpreisen für Montagearbeiten gelten diese
inklusive Montagezulagen entsprechend dem jeweiligen Anbotsumfang. Der
Auftraggeber bzw. der Anlagenbetreiber und dessen Erfüllungsgehilfe hat dafür
Sorge zu tragen, dass jene elektrischen Anlagenteile, die von den Monteuren
des AN bearbeitet werden, spannungsfrei geschaltet, geerdet und gegen Wiedereinschalten gesichert wurden und jegliche Gefährdung der Monteure des
AN durch den Auftraggeber bzw. den Anlagenbetreiber und dessen Erfüllungsgehilfe ausgeschlossen ist.
Erstellung von Kostenvoranschlägen: Für Kostenvoranschläge bei Reparaturen stellen wir im Einzelfall 10% des KV-Preises jedoch mind. 30,-- € als
Bearbeitungsgebühr in Rechnung, sofern keine Auftragserteilung bis längstens 1 Monat
erfolgt. Für Reparaturen und Anfertigungen sind im Einzelfall Anzahlungen bis
zu 30% des angegebenen Preises zuzügl. MWSt bei Auftragserteilung fällig. Der
AN ist von der kostenlosen Aufbewahrungspflicht 1 Monat nach tel. oder schriftlich erstelltem KV oder erteilter Abholbereitschaft entbunden. Die Auslieferung
befundeter Geräte erfolgt, sofern zur KV Erstellung notwendig, in zerlegtem
Zustand. Lagerung bzw. Entsorgung nicht abgeholter Ware ist kostenpflichtig.
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Erstellung von Kostenvoranschlägen
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Für Kostenvoranschläge bei Reparaturen stellen wir im Einzelfall 10% des KV-Preises jedoch mind. 30,-- € als
Bearbeitungsgebühr in Rechnung, sofern keine Auftragserteilung bis längstens 1 Monat
erfolgt. Für Reparaturen und Anfertigungen sind im Einzelfall Anzahlungen bis
zu 30% des angegebenen Preises zuzügl. MWSt bei Auftragserteilung fällig. Der
AN ist von der kostenlosen Aufbewahrungspflicht 1 Monat nach tel. oder schriftlich erstelltem KV oder erteilter Abholbereitschaft entbunden. Die Auslieferung
befundeter Geräte erfolgt, sofern zur KV Erstellung notwendig, in zerlegtem
Zustand. Lagerung bzw. Entsorgung nicht abgeholter Ware ist kostenpflichtig.
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Vertragspartner
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Der AN schließt ausschließlich mit Kunden Verträge ab, die
entweder voll geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 19. Lebensjahr
vollendet haben oder juristische Personen sind. Von versehentlich mit anderen
Personen oder Rechtssubjekten abgeschlossenen Verträgen hat der AN das
Recht binnen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
Der AN ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts-
und Geschäftsfähigkeit ihrer Geschäftspartner durch Vorlage von amtlichen
Dokumenten, wie Firmenbuchauszug und Lichtbildausweis, sowie den Nachweis
für das Vorliegen einer Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis vom Geschäftspartner zu fordern. Zudem ist der AN berechtigt, die Kreditwürdigkeit sowie
andere Daten der Geschäftspartner zu überprüfen.
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Lieferung
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bemisst sich die Lieferzeit
nach der im Anbot des AN angegebenen Frist. Die Geschäftspartner des AN erklären
ausdrücklich ihren Verzicht bezüglich der Geltendmachung von Lieferpönalen
und der Geltendmachung der Kosten von allfälligen Produktionsausfällen
und Verdienstentgängen im Falle des Lieferverzuges des AN.
Die Geschäftspartner des AN erklären sich ausdrücklich mit den Lieferbedingungen
des AN einverstanden.
Es gilt zwischen dem AN und deren Geschäftspartnern als vereinbart, dass die
Geschäftspartner des AN das Transportrisiko tragen. Transportversicherungen
erfolgen nur auf Wunsch und Rechnung der Geschäftspartner des AN. Der Versand
von Waren des AN erfolgt auf Kosten und Gefahr der Geschäftspartner
des AN. Transportschäden können nur dann anerkannt werden, wenn diese vor
Übernahme der Ware vom Empfänger am Lieferschein (BEX-Schein, Lieferschein
der Spedition) vermerkt wurden.
Geschäftspartner des AN nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass als Erfüllungsort
des AN, Beckmanngasse 15, 1140 Wien, vereinbart wird, wobei die Ware
unverpackt und unversichert an die Geschäftspartner des AN ausgefolgt wird
sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Die Vertragspartner des AN erklären sich zudem ausdrücklich einverstanden dass
die Lieferung der vorliegenden Ware ausdrücklich unter Eigentumsvorbehalt
bis zur vollständigen Bezahlung der ausgestellten Rechnung erfolgt. Gelieferte
Waren und Leistungen stehen somit bis zur vollständigen Bezahlung im
uneingeschränkten Eigentum des AN.
Bei Selbstabholung durch die Vertragspartner des AN gilt das Datum der Verständigung
(per Fax, e-mail oder telefonisch) über die Abholbereitschaft als Lieferdatum vereinbart.
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Verschwiegenheitspflicht
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Die Vertragspartner des AN sind verpflichtet, sämtliche
vom AN oder sonst im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erhaltenen
Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen
nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden. Sind Weitergaben
von Informationen an Dritte zur Vertragserfüllung zwingend notwendig,
so hat der Vertragspartner des AN zuvor von diesem eine gleichlautende Vertraulichkeitserklärung
einzuholen. Die Vertragspartner des AN haben jedenfalls
für allfällige Verstöße gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung einzustehen und
den AN diesbezüglich und zur Gänze schad- und klaglos zu halten.
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Zahlungsbedingungen
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Sofern nicht anderes vereinbart oder auf der Rechnung
des AN angegeben ist, sind sämtliche vom AN erbrachten Leistungen und
Lieferungen ohne jeglichen Abzug sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung
fällig. Eine Zahlungsforderung des AN gilt als anerkannt, wenn der AG Rechnungen
nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugangsdatum schriftlich widerspricht
(Forderungsanerkenntnis). Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen
gegenüber dem AN, die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter,
aber vom AN nicht anerkannter Forderungen der Geschäftspartner des AN, ist
ausgeschlossen (Kompensationsverzicht).
Die AG des AN verpflichten sich für eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu
sorgen und bei Bankeinzugszahlung für die jeweilige entsprechende Kontodeckung
zu sorgen. Etwaige mit der Zahlungsabwicklung verbundene Spesen tragen
die AG des AN. Die Rechte der Geschäftspartner des AN, ihre vertraglichen
Leistungen und Zahlungsverpflichtungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung und
Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie die sonstigen gesetzlichen
Zurückbehaltungsrechte werden ausgeschlossen, wobei diese Bestimmung
nicht für Verbrauchergeschäfte gilt.
Die AG des AN sind auch nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung
zurückzuhalten. Alle Leistungen des AN, die nicht ausdrücklich durch den
vereinbarten Werklohn abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Das gilt
insbesondere für alle Nebenleistungen bzw. Baraufwendungen des AN. Bei Aufträgen,
die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen ist der AN berechtigt
nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Bei der Durchführung von Sonderreparaturen sowie Sonderanfertigungen verpflichten
sich die Vertragspartner des AN bei Auftragserteilung eine Anzahlung
in der Höhe von bis zu 30% des Auftragswertes zu leisten. Im Falle eines Zahlungsverzuges
der Geschäftspartner des AN wird ausdrücklich eine Verzinsung
der aushaftenden Beträge mit 15 % p. a. vereinbart.
Weiters verpflichten sich die Geschäftspartner des AN im Falle eines Zahlungsverzuges
sämtliche Mahn- und Inkassospesen und sonstige Kosten, wie durch
anwaltliche Vertretung entstandene Kosten, des AN zu ersetzen. In jedem Fall
hat der Vertragspartner, sofern von Seiten des AN nicht höhere Kosten belegt
werden, pro Mahnung Spesen in der Höhe von zumindest € 40,-- sowie darüber
hinaus im Falle des Einschreitens eines Rechtsanwaltes dessen tarifliche Kosten
zu ersetzen.
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Gerätemiete
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Im Falle der Vermietung von Geräten durch den AN ist die vereinbarte
Miete pro Woche/Monat/Quartal im Vorhinein fällig und die einmalige
Bereitstellungsgebühr für das Mietgerät prompt nach Abholung bzw. Lieferung
und Rechnungslegung durch den AN fällig. Ergänzend zu den AGB des AN gelten
im Falle der Vermietung zusätzlich die Allgemeinen Lieferbedingungen für
Leihgeräte.
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Lagergebühr
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Für bereits reparierte Geräte, welche von Kunden trotz Verständigung
über die Lieferbereitschaft nicht abgeholt wurden, behält sich den AN die
Verrechnung der entstandenen Einlagerungs- und Manipulationskosten vor. Bei
Geräten und Teilen, die nach Erstellung eines Kostenvoranschlages oder nach
erfolgtem Aviso nicht binnen 60 Tagen vom Kunden abgeholt werden, behält
sich der AN die Zusendung auf Kosten des Vertragspartners, sowie die kostenpflichtige
Entsorgung und Verschrottung der Geräte bei Nichtabholung und/oder Nichtannahme vor.
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Selbständige Handelsvertreter
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Im Zusammenhang von Geschäften, die über
Vermittlung eines selbständigen Handelsvertreters zu Stande gekommen sind,
weist der AN ausdrücklich auf Folgendes hin: Selbstständige Handelsvertreter
im Vertragsverhältnis zum AN haben nicht die Berechtigung, Geschäfte abzuschließen,
sondern ausschließlich die Berechtigung, Geschäfte zu vermitteln.
Weiters haben selbstständige Handelsvertreter im Vertragsverhältnis zum AN
nicht die Berechtigung, Zahlungen in Empfang zu nehmen. Der AN behält sich
die Annahme - des durch den selbstständigen Handelsvertreter vermittelten
Auftrags - u. a. hinsichtlich ungenügender Deckungsbeiträge, bzw. mangelnder
Bonität des Kunden vor.
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Vertragsrücktritt
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Der AN ist zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung
berechtigt, wenn dem AN die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses
durch den Geschäftspartner oder ihm zurechenbare Personen
unzumutbar gemacht wird. Das Vertragsverhältnis kann vom AN insbesondere
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden:
- wenn der Geschäftspartner des AN gegen diese AGB oder sonstige wesentliche
Bestimmungen des Vertrages verstößt, der Geschäftspartner des AN bei Vertragsabschluss
unrichtige Angaben macht,
- wenn der Geschäftspartner mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung auf schriftlichem
oder elektronischem Wege und der Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
ganz oder auch nur teilweise im Verzug ist,
- wenn über das Vermögen des Geschäftspartners der Konkurs oder das gerichtliche
Vergleichsverfahren beantragt ist, der Geschäftspartner einer wesentlichen
Verpflichtung aus dem geschlossenen Vertrag nicht nachkommt oder außergewöhnliche
oder unverschuldete Umstände die Leistungserbringungen durch
den AN auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen. Zudem
ist der AN zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn die Ausführung
der Lieferung aus Gründen, die der Geschäftspartner des AN zu vertreten hat,
unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert
wird. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aus Gründen, die der
Person des Vertragspartners zuzurechnen ist, haftet der Vertragspartner bzw.
Kunde für den dem AN durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstandenen
Schaden.
Tritt der Vertragspartner bzw. Kunde ohne Verschulden des AN vom Auftrag zurück,
ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten und den entgangenen
Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
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Haftung
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Der AN haftet nur für Schäden sofern der AN von Seiten ihrer Geschäftspartner
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Zudem
gilt als vereinbart zwischen dem AN und dessen Geschäftspartnern, dass die
Haftung des AN für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden sowie für reine Vermögensschäden,
sowie die Haftung für Ansprüche Dritter, sowie die Haftung für
einen allfälligen Gewinnentgang, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung
der Vertragspartner des AN ausgeschlossen werden.
Im Falle des Verkaufes von neuen und insbesondere von gebrauchten Geräten
sowie der Reparatur von Geräten durch den AN beschränkt sich die Haftung des
AN auf den tatsächlich geleisteten Kaufpreis des AG bzw. auf die an den AG verrechneten
Reparaturkosten.
Die Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums ist für die Vertragspartner
des AN ausgeschlossen.
Der AG verpflichtet sich unaufgefordert und spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung alle für die Reparatur des übergebenen Gerätes relevanten
Datenblättern, Dokumentationen, Betriebs-, Anwendungs- und Umgebungshinweise
und eventuell historische Reparaturmaßnahmen an den AN zu übermitteln.
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Gewährleistung
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Bei neu vom AN verkauften Geräten beträgt die Gewährleistungsfrist
12 Monate, bei Verkauf von gebrauchten Geräten beträgt die Gewährleistungsfrist
6 Monate, bei vom AN durchgeführten Reparaturen beträgt die
Gewährleistungsfrist hinsichtlich des geleisteten Reparaturumfanges 6 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Datum der Lieferung bzw. ab dem
Datum der Verständigung über die Abholbereitschaft der Ware zu laufen.
Es gilt als vereinbart, dass die Geschäftspartner des AN auf weitergehende
Gewährleistungsfristen gemäß § 929 ABGB verzichten. Der Gewährleistungsanspruch
der Vertragspartner des AN gilt nur dann sofern die Vertragspartner
des AN die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich per eingeschriebenen
Brief anzeigen. Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen des AN entweder
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, auf jeden Fall hat
Verbesserung Vorrang vor Preisminderung und –wandlung. Zudem übernimmt
der AN keine Gewähr für Fehler und Beschädigungen, die auf unsachgemäße
Inbetriebnahme, Bedienung, anormale Betriebs- und Aufstellungsbedingungen
sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Leistungen und Lieferungen
des AN, die im Nachhinein durch deren Geschäftspartner und Erfüllungsgehilfen
eigenmächtig geöffnet, zerlegt und geändert werden bzw. für Schäden,
die auf unterlassene, unregelmäßige oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen
sind, entfällt ebenfalls jegliche Gewährleistung.
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Entpflichtung gemäß Verpack-VO
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Die vom AN gelieferten Verpackungsmaterialien sind beim Sammel- und Verwertungssystem ARA mit der Lizenz-Nr. 10803
entpflichtet.
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Zustimmung Referenzen
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Die Geschäftspartner der Pfeiffer Elektromotoren
GmbH sind im Auftragsfall ausdrücklich damit einverstanden, dass Inhalt und
Abwicklung der gegenständlichen Geschäftsfälle als Referenzen gegenüber
Dritten Verwendung finden können – insbesondere einer Veröffentlichung der
Firmen-Logos der Geschäftspartner der Pfeiffer Elektromotoren GmbH für Referenzzwecke
– sowohl im print- als auch im non-print-Bereich – wird im Auftragsfall ausdrücklich zugestimmt.
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Vertragsstrafe
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Für den Fall des Verstoßes der Geschäftspartner des AN gegen
einen der vorher genannten Vertragspunkte gilt eine Konventionalstrafe in
Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes als vereinbart.
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Anwendbares Recht / Gerichtsstand
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Es gilt materielles und formelles österreichisches
Recht. Von den Vertragspartnern wird vorweg die Anwendung
ausschließlich österreichischen Rechtes und die inländische Gerichtsbarkeit
vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser
Geschäftsbeziehung und auch bei Streitigkeiten bezüglich der Wirksamkeit
dieser Gerichtsstandsvereinbarung vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen
Gerichtsstand das jeweils sachlich in Frage kommende Gericht am
Sitz des AN.
Die Gerichtsstandvereinbarung bezieht sich nicht auf Klagen gegen Vertragspartner,
die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind. Diesbezüglich
gilt § 14 KschG.
Änderungen dieser AGB können vom AN vorgenommen werden und sind auch
für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, sofern die Änderung der AGB den
Geschäftspartnern zur Kenntnis gebracht wird. Die jeweils gültigen AGB werden
auf der Website der Pfeiffer Elektromotoren GmbH (www.elektromotoren.at)
kundgemacht und somit den Geschäftspartnern des AN zur Kenntnis gebracht.
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Subsidäre Geltung der Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich
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Die allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) des Fachverbandes der Elektro- und
Elektronikindustrie Österreich gelten subsidiär zu den AGB des AN, sofern nicht bereits
in entsprechenden Regelungen durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen
getroffen werden.
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Firmendaten
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Gründungsjahr: 1948 •
Rechtsform: GmbH •
Firmensitz: Wien •
Firmenbuch-Nr.: FN 243892 s •
Handelsgericht: Wien •
UID-Nr.: ATU 57578446 •
Bankverbindung: Unicredit Bank Austria AG •
Konto Nr. 51834 051201 •
BLZ 12000 •
IBAN: AT75 1200 0518 3405 1201 •
BIC: BKAUATWW •
ARA Lizenz-Nr: 10803 •
Adresse: A-1140 Wien, Beckmanngasse 15 •
T: +43 1 89 42 351-0 •
Serviceline (außerhalb der Geschäftszeiten): +43 676 93 30 252 •
F: +43 1 89 42 351-50 •
@: office@elektromotoren.at •
web: www.elektromotoren.at •
EORI-Nummer: ATEOS 1000023254
AGB • Stand 2020-09
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